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EuGH erzwingt Änderung von Kündigungsfristen
Januar 2010 • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die Berechnung der Kündigungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch teilweise europarechtswidrig und damit unwirksam ist (Urteil v. 19.01.2010 – C-555/07). Konkret ging es um die Frage, ob Zeiten der Betriebszugehörigkeit, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, bei der Berechnung der Kündigungsfrist mit zu berücksichtigen sind. mehr
Wichtige Entscheidung für die Zeitarbeitsbranche
Dezember 2009 • Das LAG Berlin-Brandenburg hat am 07.12.2009 entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist (Az: 23 TaBV 1016/09). Das Gericht hat damit die vorangegangene Entscheidung des ArbG Berlin bestätigt. mehr
Verlängerte Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld im Jahr 2010
Dezember 2009 • Das Bundeskabinett hat am 25.11.2009 beschlossen, dass die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert wird, wenn der Anspruch auf das Kurzarbeitergeld im Jahr 2010 entsteht. Ohne eine solche Regelung hätte für solche Ansprüche lediglich die gesetzliche Bezugsfrist von sechs Monaten gegolten. Die entsprechende Rechtsverordnung muss noch durch die Bundesarbeitsministerin unterzeichnet und veröffentlicht werden, damit sie in Kraft treten kann. Hiermit ist in Kürze zu rechnen.
Für Ansprüche auf Kurzarbeitergeld, die im Jahre 2009 entstanden sind oder noch entstehen, gilt eine verlängerte Bezugsfrist von 24 Monaten.
Betriebsratswahlen 2010 – Ein Überblick
Dezember 2009 • Das Verfahren für die Betriebsratswahl ist im Betriebsverfassungsgesetz und in der Wahlordnung geregelt. Bei der Durchführung der Wahl sind zahlreiche Vorschriften und Besonderheiten zu beachten. Rechtzeitig vor den nächsten Betriebsratswahlen ab März 2010 finden Sie hier das Wichtigste. Denn es liegt nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer, dass die Betriebsratswahl ordnungsgemäß und fehlerfrei durchgeführt wird. Auch Sie als Arbeitgeber profitieren von einem reibungslosen Ablauf, bei dem z.B. zeit- und kostenintensive Wahlanfechtungsverfahren von vornherein ausgeschlossen werden. mehr
Betriebsratswahlen: Besonderer Kündigungsschutz
Dezember 2009 • Die Mitglieder des Wahlvorstandes haben einen besonderen Kündigungsschutz. Vom Zeitpunkt ihrer Bestellung bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann ihnen nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Soll einem Mitglied des Wahlvorstandes von seiner Bestellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses aus wichtigem Grund gekündigt werden, ist hierzu auch noch die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich (§ 15 Abs. 3 KSchG). mehr
Neuere Rechtsprechung zu Betriebsratswahlen
Dezember 2009 • In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die aktuellere Rechtsprechung zu den Betriebsratswahlen. mehr
Betriebsratswahlen: Das d’Hondtsche Höchstzahlenverfahren
Dezember 2009 • Im hier hinterlegten Beispiel wird die Feststellung der Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht beschrieben. mehr
Betriebsratswahlen: Wahlvorschläge und Vorschlagslisten
Dezember 2009 • Die Vorschlagslisten müssen beim normalen Wahlverfahren innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand eingehen. Im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren können Wahlvorschläge bis zum Ende der (ersten) Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands gemacht werden. Im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren müssen die Wahlvorschläge bis eine Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats gemacht werden. mehr
Betriebsratswahlen: Verteilung der Betriebsratssitze bei Verhältnis- und Mehrheitswahl
Dezember 2009 • Bei der Verhältniswahl richtet sich die Verteilung der Betriebsratssitze nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren. Nach Ermittlung, wie viele Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten entfallen, ist zu prüfen, ob die Geschlechterquote erfüllt ist. Ist dies nicht der Fall, gilt ein besonderes Verfahren. Bei der Mehrheitswahl erfolgt die Verteilung der Sitze nach der Stimmenzahl für die Wahlbewerber. Die Geschlechterquote wird hier vorab berücksichtigt. Der Wahlvorstand verteilt also zuerst die dem Minderheitengeschlecht zustehenden Mindestsitze. Danach erfolgt die Verteilung der weiteren Sitze nach der Höhe der Stimmenzahlen, unabhängig vom Geschlecht. mehr
Weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
Juni 2009 • Der Bundestag hat am 19. Juni 2009 weitere Erleichterungen für die Unternehmen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 10. Juli 2009 abschließend über die Entlastungen beschließen. Die Sonderregelungen sind befristet bis zum 31. Dezember 2010. mehr
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